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Track 09-10 | Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung der neueren BFH-Rechtsprechung in Bezug auf die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG Stellung genommen. Erfreulicherweise ist es weiterhin als unschädlich anzusehen, wenn die Pflegebedürftigkeit des Erwerbers im Zeitpunkt des Erwerbs die Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr zulässt.
Track 09 | Verlängerung des Sechs-Monats-Zeitraums
Die Steuerbefreiung für Familienheime im Todesfall eröffnet interessante Steuerspar-Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer. – Dieser Aussage können Sie sicherlich zustimmen. Jetzt gibt es Neues zu berichten zur Begünstigung nach § 13 Abs. 1 ErbStG. Die Finanzverwaltung hat die Anwendung von zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs geregelt.
Eine vom Erblasser zu Wohnzwecken selbstgenutzte Immobilie kann steuerfrei übergehen auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Bei Kindern gilt dies allerdings nur, soweit die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Aber das ist ja durchaus großzügig bemessen. Voraussetzung ist: Die Immobilie wird vom Erben zehn Jahre lang weiter zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Wird die Selbstnutzung inner...