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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 24 | Betriebsprüfung: Freiwillige Zahlungen auf ein zu erwartendes Mehrergebnis

Nachzahlungszinsen sind nach einem aktuellen Urteil des FG München aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige bereits vor der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das Finanzamt diese Leistungen angenommen und behalten hat. Steuerpflichtige, die über liquide Mittel verfügen, die sie derzeit ohnehin nicht zinsbringend anlegen können, sollten daher z.B. bei einem BP-Mehrergebnis eine Vorab-Zahlung in Betracht ziehen.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Zum Abschluss haben wir – wie gewohnt – wichtige schwebende Prozesse für Sie ausgewählt.

Das Finanzgericht München hat jüngst zu Gunsten der Steuerzahler entschieden: Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige bereits vor der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das Finanzamt diese Leistungen angenommen und behalten hat.

Typischer Fall: Im Rahmen einer Betriebsprüfung zeichnet sich ab, dass es zu einem erheblichen Mehrergebnis kommt. Ist davon auszugehen, dass es noch einige Monate dauern wird, bis die Bescheide erlassen werden, sollten S...

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