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NWB BB 7/2016 S. 197

Marktmissbrauch: Einheitliche EU-Regeln verabschiedet

Marktmissbrauch und Insiderhandel mit Finanzprodukten werden in Europa ab Juli 2016 einheitlich geahndet und schärfer bestraft. Die Regelungen wurden in Deutschland von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Bereits leichtfertige Verstöße können mit Bußgeldern bis 5 Mio. € geahndet werden. Besonders schwere Verstöße werden als Straftat eingestuft und können Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

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