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BFH 20.01.2016 VI R 14/13, NWB 26/2016 S. 1944

Einkommensteuer | Anwaltskosten für einen Schadensersatzprozess als außergewöhnliche Belastungen

Kosten (hier Anwaltsgebühren) eines Schadensersatzprozesses können nach dem auch dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn das Verfahren durch einen Vergleich erledigt wird und der Prozess angesichts der hohen geltend gemachten Beträge existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. In einem solchen Fall ist auch dann zu prüfen, ob der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, wenn die Erfolgsaussichten unsicher sind.

Anmerkung:

Das Urteil ist zu einem Streitjahr vor Einführung des gesetzlichen Abzugsverbots für Prozesskosten durch das insoweit nicht mit Rückwirkung versehe...BGBl 2013 I S. 1809BStBl 2015 II S. 800

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