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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 1 KR 345/15 KL ER

Gesetze: SGB V § 130b; SGB X § 41

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Berechnung der Kosten einer Vergleichstherapie nach § 130b Abs. 3 SGB V darf auch die Schiedsstelle nicht auf gegriffene Größen abstellen.

2. Unentschieden bleibt, ob im Verfahren nach § 130b Abs. 5 SGB V eine unterbliebene Anhörung wirksam nachgeholt werden kann.

Fundstelle(n):
PAAAF-76021

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.03.2016 - L 1 KR 345/15 KL ER

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