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Gesellschaftsrecht | Zeitpunkt der Entstehung der persönlichen Haftung der Gesellschafter
Die persönliche Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen des NWB SAAAE-03148 entsteht weder bereits mit der Fassung des Einziehungsbeschlusses noch allein aufgrund des Umstands, dass die Gesellschaft später (zum Zeitpunkt der Fälligkeit) an der Zahlung der Abfindung gehindert ist oder sie unter Berufung auf dieses Hindernis verweigert (§ 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG). Die persönliche Haftung der Gesellschafter entsteht erst in dem Zeitpunkt, ab dem die Fortsetzung der Gesellschaft unter Verzicht auf Maßnahmen zur Befriedigung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Gesellschafters als treuwidrig anzusehen ist. Wenn [i]infoCenter „GmbH (Anteile) NWB WAAAB-05665 die Voraussetzungen für die Annahme eines treuwidrigen Verhaltens vorliegen, haften die Gesellschafter auch dann, wenn die Einziehung ...