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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 118/15 EFG 2016 S. 1011 Nr. 12

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 11, EStG § 12 Abs. 3, EStG § 32d Abs. 1

Zeitanteilige Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei unterjähriger Veräußerung der Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds

Leitsatz

Ist gesellschaftsvertraglich jeder Gesellschafter entsprechend seinem Kapitalanteil am Ergebnis eines geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, sind ihm bei unterjähriger Veräußerung der Gesellschaftsanteile die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zeitanteilig zuzurechnen.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 33
DStRE 2016 S. 1281 Nr. 21
EFG 2016 S. 1011 Nr. 12
OAAAF-75220

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 09.03.2016 - 5 K 118/15

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