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BFH 04.02.2016 III R 9/15, NWB 24/2016 S. 1778

Einkommensteuer | Berechnung des Differenzkindergeldes – Keine familienbezogene Betrachtungsweise

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem Einkommensteuergesetz kindbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrags bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen. (2) Art. 68 der VO Nr. 883/2004 enthält im Hinblick auf eine Berechnungsmethode, bei der die Beträge der Familienleistungen eines primär und eines sekundär zuständigen Mitgliedstaats miteinander verglichen werden, keine Regelung. (3) Räumt die Verordnung den Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum ein, obliegt die Befugnis zur Letztkonkretisierung dem Gesetzgeber. Das Einkommensteuergesetz hat die Gewährung und Fest...

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