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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 2

Steuerfreie Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach dem Unionsrecht

Peter Mann

Viele Regelungen des UStG stehen im Verdacht gegen die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und damit gegen das Unionsrecht zu verstoßen. Vor allem davon betroffen sind die Steuerbefreiungen nach Art. 132 MwStSystRL. In der Vorschrift sind die dem Gemeinwohl dienenden (karitativen Steuerbefreiungen) Tätigkeiten geregelt. Die klärt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine erfolgreiche Berufung auf die Steuerbefreiungen nach dem Unionsrecht erfolgen kann. Dabei kommt in einigen Tatbeständen des Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL der Begriff „Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen“ vor. Das Urteil klärt u. a., wie dieser Begriff zu verstehen ist, wenn der Mitgliedstaat die Einrichtung nicht ausdrücklich anerkannt hat. Es kommt dann auf die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit an, die sich insbesondere aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt.

A. Leitsatz

Betreuungsleistungen einer juristischen Person sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendh...

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