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Arbeitshilfe - Stand: 19.01.2024

Gewinnermittlung aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) – Übersicht

Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler
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  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG: Übersicht

  • Übersicht zu den Zugangsvoraussetzungen: Anlage 1 zur Übersicht

  • Aufbau der Gewinnermittlung gem. § 13a EstG: Anlage 2 zur Übersicht

Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz v. (BGBl 2014 I S. 2417) wurde die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen, § 13a EStG, neu geregelt. Das BMF hat deshalb am und die Einführungsschreiben zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die Wirtschaftsjahre 2015 ff. bzw. 2015/2016 ff. bekannt gegeben. Die Neuregelung durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist gem. § 52 Abs. 22a EStG erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem endet. Mit der Änderung des § 13a EStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz sollten die bisherigen Mängel der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen beseitigt werden. Doch auch bei der „reformierten“ Gewinnermittlung steckt der Teufel im Detail.

Im Zuge der Neuregelung veröffentlichte die Finanzverwaltung auch die beiden Anlagen

mit denen den Steuerpflichtigen eine verlässliche Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen zur Verfügung gestellt wird.

Die folgende Checkliste fasst die Gewinnermittlung nach Durschnittsätzen gegliedert nach Tatbestand, Voraussetzungen und Rechtsfolgen übersichtlich zusammen. In Anlage 2 werden die einzelnen Additionsschritte zur Gewinnermittlung dargestellt.

Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen im infoCenter-Beitrag „Land- und Forstwirtschaft“ und im Beitrag .

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