Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Rückzahlung von Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen bei unklarer Regelung
Ein Kommanditist hat gem. NWB SAAAF-68896 zwar einen Anspruch nur auf Auszahlung des ihm zukommenden Gewinns, den er dabei zudem solange nicht fordern kann, wie sein Kapitalanteil durch hierdurch unter den auf seine Einlage hin geleisteten Betrag oder durch Ausschüttungen unter diesen Betrag herabgemindert worden ist (§ 169 Abs. 1 Satz 2 HGB); gleichwohl ist inzwischen aber anerkannt, dass über die gesetzliche Regelung (§ 169 HGB) hinaus auch Ausschüttungen an den Kommanditisten zulässig sind, wenn entweder die Satzung der Gesellschaft diese als Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen anstelle von Ausschüttungen von Gewinnen ausdrücklich zulässt oder die Ausschüttungen zumindest durch das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gedeckt werden (vgl.