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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 2269/14

Gesetze: ZK Art. 232 Abs. 1b ZK Art. 232 Abs. 2c ZK Art. 239 Abs. 1 AO§ 240 AO § 224 Abs. 2 Nr. 3

Erlass von Säumniszinsen

Einfuhrumsatzsteuer

Vorlage eines wirksamen SEPA-Lastschriftmandats

Leitsatz

1. Die Erhebung von Säumniszinsen ist zulässig, wenn für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer kein wirksames SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wurde.

2. Unerheblich ist dabei, ob der Bundeskasse die Einziehung des Betrages am Fälligkeitstag tatsächlich möglich gewesen wäre.

3. Bei Säumniszinsen handelt es sich weder um Zölle noch um Abgaben i. S. d. Art. 239 ZK, so dass sich deren Erlass allein nach den nationalen Vorschriften richtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAF-74236

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.04.2016 - 11 K 2269/14

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