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Bundeskabinett beschließt steuerliche Förderung der Elektromobilität
[i]BMF, Pressemitteilung vom 18. 5. 2016Das Bundeskabinett hat am den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Im EinzelnenS. 1644 sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer vor:
[i] Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge gilt seit dem bis zum eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers und für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 % LSt zu besteuern. Die Regelu...