Einkommensteuer: Beteiligung des Arbeitnehmers
am Veräußerungserlös der Arbeitgeber-Gesellschaft
Leitsatz
Beteiligt
der Hauptgesellschafter einen Arbeitnehmer der Gesellschaft am Erlös
aus der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile, so führt dies dem
Grunde nach zu Einkünften des Arbeitnehmers aus nichtselbständiger
Arbeit. Dies gilt auch für den Fall, dass die vor der Veräußerung
erteilte Zusage formal mit einer Zahlungspflicht des Arbeitnehmer
verknüpft wurde, deren Betrag unter dem erwarteten Erlösanteil lag und
bis zum Verkauf gestundet wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 47 DStRE 2016 S. 1477 Nr. 24 AAAAF-73246
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.12.2014 - 1 K 232/11
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