Antrag auf Vorsteuervergütung; Erfordernis der Rechnungseinreichung in elektronischer Form innerhalb d. Antragsfrist
Leitsatz
Nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen
und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 € beträgt. Dieser
Gesetzeswortlaut kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Rechnung mit dem Antrag, und damit auch innerhalb der Antragsfrist
einzureichen sind. Denn sie sind ihm ausdrücklich "beizufügen". Die Frist für die Antragseinreichung gilt folglich auch für
die Einreichung von Rechnungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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