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Die unterschiedliche Ausprägung von Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAF-72936 Mit seiner Entscheidung vom - VIII R 63/13 NWB DAAAF-70024 hat der VIII. Senat des BFH zu dem wichtigen Verhältnis von Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative, die hinsichtlich der Annahme einer steuerlichen Mitunternehmerschaft mitentscheidend sind, Stellung genommen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Voraussetzungen Mitunternehmerschaft
[i]infoCenter „Mitunternehmerschaft“ NWB XAAAA-88442 Mitunternehmer ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist sowie eine gewisse unternehmerische Initiative entfalten kann und unternehmerisches Risiko trägt.
Unterschiedliche Ausprägung der Zentralkriterien
[i]„Erhebliche“ Mitunternehmerinitiative kann schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko kompensierenMitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko können im Einzelfall mehr oder weniger ausgeprägt sein. Darüber hinaus kann z. B. eine besonders ausgeprägte unternehmerische Initiative verbunden mit einem bedeutsamen Beitrag zur Kapitalausstattung des Unternehmens eine Mitunternehmerschaft begründen (, BStBl 1981 II S. 210). Andererseits ist eine Vereinbarung über die Beteiligung an den stillen Reserven nicht ausschlaggebend, wenn diese für den Gesellschafter keine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung haben (BStBl 1986 II S. 802