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EFRAG: Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 40 (ED/2015/9)
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) stimmt mit ihrer Stellungnahme von Ende März 2016 den Änderungen im Entwurf ED/2015/9 bzgl. der Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu. EFRAG merkt nur an, dass die in IAS 40.57 nun neu eingefügten Beispiele nicht genau den Fall adressieren, der ursprünglich an das IFRS IC gerichtet wurde. Daher sei eine Erweiterung zur Klarstellung sinnvoll. Der Entwurf behandelt die Voraussetzungen zu Umwidmungen zwischen den Kategorien des Vorratsvermögens und der Renditeimmobilien, speziell ob im Bau oder in der Erschließung befindliche Immobilien, die bislang als Vorratsvermögen erfasst wurden, in die Kategorie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert werden können.