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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 8 R 110/12

Gesetze: SGB VI § 149 Abs. 5

Streitig ist die Zuordnung rentenrechtlicher Zeiten wegen Kindererziehung - Kindererziehungszeiten (KEZ) und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (BÜZ) - zum Versicherungskonto des Klägers und hieraus folgend unter anderem die Gewährung einer höheren Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Fundstelle(n):
UAAAF-72639

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.03.2016 - L 8 R 110/12

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