Online-Nachricht - Donnerstag, 28.04.2016

Gesetzgebung | Nachrüstung elektronischer Ladenkassen (BdSt)

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat zum Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Stellung genommen.

Hintergrund: Der Gesetzgeber will gegen manipulierbare Ladenkassen vorgehen: Ab 2019 müssen elektronische Registrierkassen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Betroffen sind auch ehrliche Unternehmer, die dann neue Kassen anschaffen oder bestehende Kassen nachrüsten müssten. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), Augenmaß zu halten.

Mit dem Gesetz zum „Schutz digitaler Grundaufzeichnungen“ sollen Veränderungen an elektronischen Registrierkassen erschwert werden. Zudem ist eine neue Prüfmöglichkeit - die Kassen-Nachschau - vorgesehen. Damit sollen Steuerausfälle durch falsche, gelöschte und später veränderte Kassenaufzeichnungen vermieden werden. Von dem Vorhaben sind 2,1 Millionen Kassengeräte betroffen, die ausgetauscht bzw. nachgerüstet werden müssten. In einer ausführlichen Stellungnahme hat sich der BdSt zu dem Vorhaben positioniert.

Hierzu führt der BdSt weiter aus:

  • Wir unterstützen das Anliegen des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung, gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung vorzugehen. Letztlich geschieht dies auch im Sinne der ehrlichen Unternehmer, denn so können Wettbewerbsnachteile gegenüber betrügerischen Konkurrenten vermieden werden.

  • Allerdings erfasst der vorgelegte Referentenentwurf auch ehrliche Unternehmer, die keine Manipulationen an ihren Registrierkassen vorgenommen haben.

  • Der BdSt setzt sich daher in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMF für Nachbesserungen ein.

  • Ganz wichtig sind dem BdSt ergänzende Maßnahmen: So sollten neu angeschaffte Registrierkassen direkt im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich abgeschrieben werden können. Das heißt, der Betrag für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte von 410 € auf 1.000 € angehoben werden.

  • Und: Die bisherige Frist zur Nachrüstung alter Registrierkassen, die keine Einzelaufzeichnungen vornehmen können, sollte verlängert werden. Nach geltender Rechtslage dürften solche Kassen längstens bis Ende 2016 im Betrieb eingesetzt werden.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung v. (il)

Hinweis

Die Stellungnahme ist auf der Homepage des BdSt veröffentlicht. Lesen Sie zum Thema auch unseren NWB ReformRadar.

Fundstelle(n):
FAAAF-72349