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Testamentsvollstreckung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-71784 Die Testamentsvollstreckung ist in der Praxis ein durchaus anspruchsvolles, interessantes und auch lukratives Betätigungsfeld für Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung hilft, Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden, und garantiert dem Erblasser die Umsetzung seiner letztwilligen Verfügung. Der Nachlass wird dadurch nicht „auseinandergerissen“, sondern kann nach dem Willen des Erblassers erhalten bleiben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Praxisfall
Errichtet ein Erblasser ein Testament, indem er seine zweite Ehefrau und seine beiden minderjährigen Kinder als Erben einsetzt, und setzt er daneben für das erwachsene Kind aus erster Ehe ein Vermächtnis aus, kann sich für diesen Fall die Testamentsvollstreckung empfehlen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn der Nachlass komplex ist und beispielsweise aus verschiedenen Vermögensgegenständen besteht und u. a. Immobilien und ggf. auch Unternehmensbeteiligungen enthält.
Eintritt des Erbfalls – Pflichten des Testamentsvollstreckers
[i]Vermächtnisse/AufgabenIst eine Testamentsvollstreckung angeordnet, können sich für den Testamentsvollstrecker folgende Aufgaben ergeben: