Die Abrechnung der GOP 33076 für sonographische Leistungen nach dem sogenannten B-Mode-Verfahren ist neben der Abrechnung der GOP 33072 für eine Duplexsonographie ausgeschlossen. Da die Duplexsonographie die gleichzeitige Gewinnung von B-Bildern voraussetzt, sind die Leistungsinhalte der GOP 33076 vollständiger Bestandteil der GOP 33072, so dass nach Ziffer I.2.1.3 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM eine Nebeneinanderabrechnung beider GOP nicht möglich und daher im Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung zu korrigieren ist.
Fundstelle(n): WAAAF-72112
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.03.2016 - L 5 KA 3799/13
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