IFRS-Kommentar

14. Aufl. 2016

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Haufe IFRS-Kommentar, 14. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ 10 Planmäßige Abschreibungen

Haufe IFRS-Kommentar, 14. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Jens Freiberg (Mai 2019)
Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf die einschlägigen Standards (Rz 2) in den aktuellen Fassungen und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.

1 Überblick

1.1 Regelungsbereich

1 Nach der Zugangsbewertung eines (aktiven) Vermögenswerts (asset) stellt die Vornahme planmäßiger Abschreibungen eine der möglichen Folgebewertungen dar. Andere Folgebewertungen sind

  • der fair-value-Ansatz im Rahmen einer Neubewertung (→ § 14 Rz 46 ff.);

  • die fair-value-Bewertung von Immobilien, die als Finanzinvestitionen gelten (→ § 16 Rz 54);

  • die fair-value-Bewertung von biologischen Vermögenswerten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen gem. IAS 41 (Rz 33), siehe aber Rz 2 ;

  • die außerplanmäßige Abschreibung und die Wertaufholung (→ § 11);

  • Übergangserleichterungen anlässlich der erstmaligen IFRS-Anwendung (→ § 6 Rz 2 ff.);

  • Sonderfall der Bewertung im Fall eines aufzugebenden Geschäftsfelds (discontinued operations) oder einer aufzugebenden Sachgesamtheit (disposal group) gem. IFRS 5.25 (→ § 29 Rz 34).

2Planmäßige Abschreibungen sind nach den IFRS vorzunehmen bei

  • Sachanlagen gem. (→ 

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