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Steuerberater sind zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt
Steuerberater dürfen gem. NWB FAAAF-69975 ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten. Im entschiedenen Fall stritten die Stadt Riedenburg (Fremdenverkehrsort im Altmühltal) und die klagenden Steuerberater, die verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe in Steuersachen betreuten, darum, ob die Steuerberater auch berechtigt sind, im Namen ihrer Mandanten Widersprüche gegen Beitragsbescheide zu erheben. Der Revision der Steuerberater gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen gab der BVerwG Bezug nehmend auf § 67 VwGO statt. Danach dürfen Steuerberater „in Abgabenangelegenheiten“ vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten als Bevollmächtigte auftreten. Unter diesen Begriff fielen nicht nur – so das BVer...