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IWB Nr. 7 vom Seite 233

Besteuerung der Erträge privater Anleger aus schwarzen und intransparenten Investmentfonds

Dr. Christian Levedag

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 262Der BFH hat mit den Entscheidungen vom (Az. VIII R 2/09 und VIII R 39/12) sowie dem Urteil vom (Az. VIII R 27/12) die letzten offenen Fragen zur Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung privater Anleger „schwarzer Fonds“ (Rechtslage bis Ende 2003) und intransparenter Fonds (seit 2004 bis Ende 2017 geltende Rechtslage) mit höherrangigem Recht beantwortet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Pauschalversteuerung von Kapitalerträgen aus schwarzen Fonds

[i]Nicht-Anwendung für EU-/EWR-FondsFür Fonds mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat hat der BFH in der Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen beim Anleger gem. § 18 Abs. 3 AuslInvestmG einen „offensichtlichen“ Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gesehen. Die §§ 17, 18 AuslInvestmG werden seitdem für EU-/EWR-Fonds, wenn die deutsche Finanzverwaltung für diese über die Amtshilferichtlinie die Besteuerungsgrundlagen ermitteln kann, insgesamt nicht mehr angewendet (s. a/07/0001).

[i]Pauschalbesteuerung verstieß nicht gegen höherrangiges RechtNach dem (Rs. C-560/13, Wagner-Raith) fällt die Regelung des § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG in Drittstaatenfällen allerdings unter die sog. ...

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