Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
5. Aufl. 2016
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§ 22 Gutachten
I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1§ 22 StBVV schreibt vor, welche Gebühr der Steuerberater für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung beanspruchen kann. Die amtliche Begründung zu § 22 StBVV spricht davon, dass sich die Vorschrift an § 21 BRAGO anlehne. Die Anlehnung besteht aber lediglich darin, dass auch in der BRAGO im Anschluss an die Vorschrift über Erteilung von Rat und Auskunft und die hierfür zu erhebende Gebühr (§ 20 BRAGO), die Vorschrift über die Gebühr für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit juristischer Begründung folgt, aber doch einen anderen Inhalt hat. Auch der Hinweis der amtlichen Begründung zu § 22 StBVV, dass die vorgesehenen Bruchteile einer vollen Gebühr – im Übrigen von § 21 BRAGO grundsätzlich abweichend – der bisherigen Gebührenpraxis der Steuerberater entsprechen, begegnet Bedenken, da der Praktiker in aller Regel bisher Gutachten nach der Zeitgebühr abgerechnet hat.
2Die Vorschrift unterscheidet sich von der BRAGO nicht nur dadurch, dass anstelle der in der BRAGO geforderten angemessenen Gebühr in der StBVV eine Rahmengebühr vorgeschrieben ist, sondern auch dadurch, dass die BRAGO ein Gutachten mit juristischer Begründung fordert, wäh...