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Umsatzsteuer | Vermietung von Inventar als umsatzsteuerfreie Nebenleistung
Die Umsatzsteuerfreiheit für Vermietungsumsätze gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG kann auch die Überlassung des Inventars umfassen, wenn die Inventarüberlassung eine Nebenleistung zur Vermietung darstellt. Eine Nebenleistung ist anzunehmen, wenn sie dazu dient, die Nutzung [i]Inventar ermöglicht optimale Nutzung der Immobilieder angemieteten Immobilie unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
Im Streitfall bejahte der BFH eine Nebenleistung: Die Klägerin hatte ein Seniorenwohnheim samt Inventar vermietet. Nach dem BFH ermöglichte das Inventar dem Mieter des Wohnheims die optimale Nutzung des Wohnheims.
Der [i]Aufteilung des Mietzinses im Ergebnis unschädlichMietzins war allerdings aufgeteilt worden in einen Mietzins für das Gebäude und einen für das Inventar. Dies war zwar ein Indiz für eine selbständige und damit umsatzsteuerpflichtige Leistung, führte im Ergebnis aber nicht...