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Umsatzsteuer | Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache (Buch) kann Gegenstand einer Lieferung sein (Änderung der Rechtsprechung). (2) Diese Lieferung ist trotz fehlenden Buchnachweises steuerfrei, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde.
Der V. Senat des BFH hat – der im Fachschrifttum vorherrschenden Meinung folgend – seine Rechtsprechung mit Zustimmung des XI. Senats geändert, weil er die Beurteilung der Übertragung von Miteigentumsanteilen als sonstige Leistungen nicht (mehr) für unionsrechtskonform erachtet. Grundlegend dafür sind Art. 12 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Art. 137 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL (und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH), denen zufolge auch „Gebäudeteile...