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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KA 21/15

Gesetze: BMV-Ä § 5 Abs. 2 Nr. 2; EBM (Ä) Nr. 01780

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Institutsermächtigung nach § 5 Abs 2 Nr 2 BMV-Ä bzw § 9 Abs 2 Nr 2 EKV-Ä ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich wegen des Erfordernisses einer Genehmigung nach der Ultraschallvereinbarung um qualifikationsgebundene Leistungen handelt.

2. Im Rahmen der Ermessensentscheidung über eine solche Institutsermächtigung kann die Zulassungsinstanz berücksichtigen, dass wegen vorhandener und noch möglicher persönlicher Ermächtigungen ein Schutzbedürfnis des Krankenhauses nicht besteht.

Fundstelle(n):
YAAAF-70471

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.03.2016 - L 5 KA 21/15

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