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StuB Nr. 7 vom Seite 268

Grundsatzentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 2. 12. 2015 und 3. 12. 2015

Dr. Hans-Martin Grambeck

Der EuGH hat in den vom XI. BFH-Senat angestoßenen Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache „Larentia + Minerva“ bzw. „Marenave“ mit Urteil vom entschieden, die organschaftliche Eingliederung dürfe nicht auf juristische Personen beschränkt werden, es sei denn, diese Einschränkung dient der Vermeidung von Gestaltungsmissbrauch und Steuervermeidung. Noch bevor der XI. Senat diese Verfahren abschließen wird, hat der V. Senat des BFH die EuGH-Entscheidung zur Grundlage genommen, um seinerseits wichtige Urteile zur umsatzsteuerlichen Organschaft zu fällen. Gravierende Auswirkungen hat lediglich das Urteil, mit dem die Eingliederungsfähigkeit der Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt wird. In den anderen am gleichen Tag veröffentlichten Urteilen wird letztlich die gängige Rechtsprechung bestätigt. Mit Spannung abzuwarten ist, wie der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung die Vorgaben nunmehr umsetzen.

Kernaussagen
  • Der V. BFH-Senat sieht keine vollständige Gleichstellung der Personengesellschaft mit de...

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