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Einkommensteuer | Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Geburtstagsfeier mit Kollegen
Das entschieden, dass Kosten für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können, wenn ein Geschäftsführer ausschließlich seine Mitarbeiter bzw. Rentner sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden einlädt, separate private Feiern des runden Geburtstags stattfinden und die Kosten je Teilnehmer an der Feier moderat sind. Im entschiedenen Fall ergab im Übrigen die Gesamtschau aller Umstände den rein betrieblichen Charakter der Feier (Einbindung des Arbeitgebers in die Organisation, Werkhalle als Veranstaltungsort, Zeit: Freitagmittags bis in den Nachmittag hinein, dem Kreis der Eingeladenen entsprechendes Ambiente).
Geklagt hatte ein Allein-Geschäftsführer einer GmbH, der zur ...