Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil M: Steueränderungen 2016
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I.
| 510 | |
II.
| 515 | |
III.
| 515 | |
IV.
| 515 | |
V.
| 516 |
S. 510
Vorbemerkung: In Teil M wird nur auf die im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bereits „gesicherten”, für die tägliche Arbeit wichtigen Änderungen des Einkommensteuer-, des Gewerbesteuer- des Körperschaftsteuer- und des Umsatzsteuergesetzes 2016 hingewiesen.
Anwendungsregelungen: Die folgenden Gesetzesänderungen sind grundsätzlich ab anzuwenden. Bei davon abweichenden Anwendungsregelungen werden diese aufgeführt.
I. Einkommensteuergesetz
Steuerfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung (§§ 3 Nr. 56 und 63 EStG)
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung sind 2016 gem. § 3 Nr. 63 Satz 1 bis zu 4 % von 74.400 € = 2.976 € steuerfrei. Mit dem Erhöhungsbetrag gem. § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG i. H. v. 1.800 € beträgt das steuerfreie Volumen insgesamt 4.776 €. Laufende Beiträge des Arbeitgebers aus einem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung im Umlageverfahren sind 2016 gem. § 3 Nr. 56 EStG bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuer...