Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage R
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Seite  | ||
I.
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Vordruck
  | 416  | 
II.
  | 
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
  | 418  | 
1.  | Gesetzesänderungen 
  | 418  | 
2.  | Neue Verwaltungsanweisungen 
  | 418  | 
2.1  | 418  | |
2.2  | BMF-Schreiben 
  | 418  | 
2.3  | Sonstige Verwaltungsanweisungen 
  | 419  | 
III.
  | 
ABC der Alterseinkünfte
  | 419  | 
S. 416
I. Vordruck – Anlage R
S. 417
S. 418
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde wie folgt geändert:
Die Anlage R wurde an den VZ 2015 angepasst. Es handelt sich eher um redaktionelle Änderungen.
In der auf den Veranlagungszeitraum 2015 fortgeschriebenen Anleitung zur Anlage R wurde eine inhaltliche Änderung gegenüber der Anleitung 2014 vorgenommen. Die Änderung betrifft die Erhöhung des Besteuerungsanteils bei Beginn der Rente im Jahr 2015 auf 70 % in den Erläuterungen zu den Zeilen 4 bis 13. Der Gründruck sowie die Kennzeichnung am Anlagenrand mit dem Symbol „NEU!” machen auf diese Änderung aufmerksam.
Die Anleitung zur Anlage R wurde ferner dahingehend geändert, als dass die Formulierung in den Erläuterungen zu den Zeilen 50 bis 57 zur Klarstellung, wann ein Werbungskosten-Pauschbetrag i. H. v. 102 €/1.000 € berücksichtigt wird, nunmehr wie folgt geändert wurde: „Sofern Sie keine höheren Werbungskosten ha...