Liebhaberei, Segmentierung: Pferdezucht und Pensionstierhaltung als wirtschaftlich einheitliche Betätigung
Leitsatz
Die Tätigkeit der Pferdezucht kann die Haupttätigkeit der Pensionstierhaltung in solche einem Maße fördern und stärken, dass
sie bei der Beurteilung, ob ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben worden
ist, als unselbständiger Bestandteil dieser Tätigkeit anzusehen ist.
Hierfür können die Zulässigkeit von Baumaßnahmen im Außenbereich, die Einstellung von Zuchtpferden als Pensionstiere, die
vorhandenen Baulichkeiten, das vorgehaltene Personal einschließlich der Zusammenarbeit mit einer Tierärztin und die Anerkennung
als Ausbildungsbetrieb zum Pferdefachwirt als Kriterien herangezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAF-69189
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 26.05.2015 - 10 K 420/13 E
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