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Österreich; | Eigenkapitalverzinsung bei Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
Das DBA-Deutschland 1954 enthält kein dem Art. 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebsstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Stpfl. in Österreich unterhaltenen Betriebsstätten mit jenen der unbeschränkt Stpfl. abzugeben. Die in § 11 Abs. 2 KStG einer österreichischen unbeschränkt stpfl. juristischen Person eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung steht daher einer nur beschränkt stpfl. deutschen juristischen Person hinsichtlich ihrer inländ. Betriebsstätteneinkünfte nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn diese inländ. Einkünfte aus den Betriebsstätten einer inländ. Personengesellschaft stammen, an denen die deutsche juristische Person beteiligt ist. Erst ab tritt eine Änderung dieser Rechtslage ein, wei...