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NWB Nr. 12 vom Seite 841

Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen – Verwaltungsanweisung wird aufgehoben

[i] DStV, PM vom 11. 3. 2016Mit Schreiben vom hatte das BMF angekündigt, dass die obersten Finanzbehörden der Länder sich darauf verständigt haben, die Anwendungsregelung, wie sie im (BStBl 2015 I S. 542) enthalten ist, zu verlängern. Danach wären die Entscheidungsgrundsätze nicht schon – wie [i]Ringwald, NWB 32/2015 S. 2352im vorgesehen – erstmalig im Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem (Datum der Veröffentlichung im BStBl) beginnt, sondern erst auf Verträge, die nach dem abgeschlossen werden.

[i]NWB 10/2016 S. 694Nunmehr scheint die Finanzverwaltung mit der Aufhebung des ursprünglichen BMF-Schreibens noch einen Schritt weiterzugehen. Dem Vernehmen nach haben sich die Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hierauf bereits verständigt, wie unter anderem der Kölner Steuerdialog (kösdi) in seinem Newsletter Nr. 7/2016 berichtet und auch von Vertretern der Finanzverwaltung auf Veranstaltungen bestätigt wird.

[i] BFH, Urteil vom 14. 5. 2014 - VIII R 25/11, BStBl 2014 II S. 968Damit kehrt das BMF zur alten Rechtslage zurück. Die Gewinnrealisierung würde dann nur noch in den Fällen eintreten, die dem Sachverhalt des BStBl 2014 II S. 968

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