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WP Praxis 4/2016 S. 111

DRSC verabschiedet DRÄS 6

Das DRSC hat den DRÄS 6 verabschiedet. Durch DRÄS 6 werden folgenden Standards geändert:

  • DRS 3 „Segmentberichterstattung“,

  • DRS 8 „Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss“,

  • DRS 9 „Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss“,

  • DRS 13 „Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern“,

  • DRS 17 (geändert 2010) „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“,

  • DRS 18 „Latente Steuern“,

  • DRS 19 „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises“,

  • DRS 20 „Konzernlagebericht“ und

  • DRS 21 „Kapitalflussrechnun...

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