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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 AS 5084/13

Gesetze: SGB II § 12

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Verwendung eigenen Vermögens (hier einer gekündigten Lebensversicherung) nach § 12 SGB II zur Schuldentilgung in Form des Ausgleichs eines Kontosolls führt zu dessen Verbrauch (Abgrenzung zur Berücksichtigung des einem Konto zugeflossenen und gutgeschriebenen Einkommens nach § 11 SGB II im Rahmen einer Kontokorrentabrede, s. -,SozR 4-4200 § 11 Nr. 70 m.w.N.).

2. Zum Erlass eines Grundurteils nach § 130 SGG (erst) im Berufungsverfahren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAF-68959

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13

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