Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung
in Gegenwart des schwer herzkranken Ehemannes der Schuldnerin -
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses
durch ein Hauptzollamt
Leitsatz
1. Die Rechtmäßigkeit der Vollziehung
eines Durchsuchungsbeschlusses durch ein Hauptzollamt kann vor den
Finanzgerichten überprüft werden.
2. Auch ein an einer lebensbedrohlichen
Erkrankung leidender Vollstreckungsschuldner oder Angehöriger eines
Vollstreckungsschuldners muss zumutbare Anstrengungen zur Verringerung
des Krankheitsrisikos unternehmen.
3. Die Eingriffsintensität
einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sachpfändung steht erheblich
hinter der Belastung zurück, die einem Schuldner durch eine Zwangsräumung
aufgebürdet wird. Gleichzeitig führt der Abbruch einer Wohnungsdurchsuchung
zum Zwecke der Pfändung regelmäßig dazu, dass dem Schuldner Gelegenheit
gegeben wird, pfändbare Gegenstände dem Zugriff des Gläubigers zu
entziehen, während der Erfolg einer Wohnungsräumung durch ein kurzfristiges
Verschieben regelmäßig nicht vereitelt wird.
4. Die auf Antrag eines Gläubigers
abgegebene Vermögensauskunft (§ 284 AO) sperrt nicht die Sachpfändung
eines anderen Gläubigers.
Fundstelle(n): FAAAF-68724
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.01.2016 - 4 K 203/14
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