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Steuerrecht | Keine Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung eines Erbbauberechtigten
Eine Betriebsaufspaltung kann durch Zwischenschaltung einer weiteren GmbH, zu deren Gunsten ein Erbbaurecht bestellt wird, vermieden werden, wenn im Besitzunternehmen das Einstimmigkeitsprinzip gilt.
[i]Erbbaurecht zu Gunsten der zwischengeschalteten GmbHIm Streitfall gehörte einer GbR ein Grundstück. Der Ehemann A war mit 90 % an der GbR beteiligt, seine Ehefrau B zu 10 %. Im Gesellschaftsvertrag der GbR war vereinbart, dass u. a. für den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Die GbR bestellte zugunsten der C-GmbH, deren Alleingesellschafter ebenfalls A war, ein S. 265Erbbaurecht für 49 Jahre. Die C-GmbH errichtete ein Gebäude auf dem Grundstück und vermietete das Gebäude an die D-GmbH, deren Alleingesellschafter gleichfalls A war.
Der BFH verneinte eine Betriebsaufspaltung zwischen den einzelnen ...