Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - akt. Kurzinfo KSt 4/2011 VI 309 - S 2810 - 012

Verfassungswidrigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsvorschriften in § 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. des StSenkG vom

Anträge auf Änderung des Bescheides über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens

Mit der Bezugs-Kurzinformation hatte ich zum Umgang mit Anträgen auf Änderung der Bescheide über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens unter Hinweis auf den Stellung genommen.

Mit der Aktualisierung vom hatte ich darüber unterrichtet, dass der BFH in seinem nichtveröffentlichten Urteil vom () der Verwaltungsauffassung gefolgt ist und darauf abgestellt hat, dass die jeweils ergangenen Endbestände-Feststellungsbescheide bereits vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 in Bestandskraft erwachsen waren und die Neufassung der § 36, § 37 Abs. 1 KStG 2002 n. F. folglich nicht angewendet werden kann.

In einem weiteren Klageverfahren (I R 84/12), in dem der Sachverhalt, bezogen auf die Umgliederungsproblematik, mit dem o. g. Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar ist, hat der die Revision ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen.

Gegen dieses Urteil wurde zwischenzeitlich unter dem Az. 2 BvR 928/15 Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Einspruchsverfahren in denen sich Steuerpflichtige auf das anhängige Verfahren berufen, ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO weiterhin Kraft Gesetzes.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - akt. Kurzinfo KSt 4/2011VI 309 - S 2810 - 012

Fundstelle(n):
BAAAF-68546