Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2016
2016
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XIII. Sachbezüge
Sachbezüge sind eine besondere Form der Entlohnung. Sie werden anstelle von Geldzahlungen geleistet. Für die richtige Besteuerung und die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich häufig die Schwierigkeit, den Sachbezug in seinen Geldwert umzurechnen. Der Wert eines Sachbezugs in Geldwert wird als geldwerter Vorteil bezeichnet.
Beispiele für Sachbezüge:
private Nutzung von Firmenfahrzeugen
verbilligte oder freie Mahlzeiten
verbilligte oder freie Unterkunft
verbilligter Einkauf
Gutscheine
Betriebsveranstaltungen
Bei der Erstellung der Lohnabrechnung ist die genaue Qualifizierung des Sachbezugs wichtig. Die sich daraus ergebende Beurteilung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung kann erhebliche steuerliche und beitragsrechtliche Konsequenzen haben.
[i]Sachbezüge gem. § 8 Abs. 1 EStG, R 19.3 LStRSteuerlich regelt das EStG die Beurteilung von Sachbezügen. § 8 Abs. 1 EStG nennt die Einnahmen: „Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen…” Im § 8 Abs. 2 EStG heißt es weiter: „Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.” Weitere Verwa...