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Umsatzsteuer | Schlussanträge zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
Nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, verstößt die deutsche Regelung bzw. Praxis, wonach der Berichtigung einer Rechnung keine Wirkung für die Vergangenheit zukommen soll, gegen Europarecht (Schlussanträge des Generalanwalts vom 17. 2. 2016 - C-518/14 „Senatex GmbH“).
Hintergrund: Die Frage, ob einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann, wird im Umsatzsteuerrecht seit Jahren kontrovers diskutiert. Bedeutung hat die Frage vor allem für die Zinsen nach § 233a AO. Nachzahlungszinsen werden in den Fällen der Rechnungsberichtigung von der Finanzverwaltung als Ausgleich dafür erhoben, dass der Stpfl. die Vorsteuer aus der nicht ordnungsgemäßen (Erst-)Rechnung zunächst erhalten hat. Der 5. Senat des FG Niedersachsen hat Zweifel, ob di...