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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 02-03 | Investitionsabzugsbetrag: BMF erlaubt Aufstockung in einem Folgejahr

Der BFH hatte Ende 2014 entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann. Das BMF hat die Entscheidung jetzt für allgemein anwendbar erklärt und fünf Regeln zur Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen aufgestellt.

Track 02 | Aufstockung ab 2016 problemlos möglich

Wir starten heute mit einer guten Nachricht. Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert – zur Aufstockung von nicht ausgeschöpften Investitionsabzugsbeträgen in einem Folgejahr – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.

Der X. Senat des BFH hatte Ende 2014 entschieden: Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Abzugsbetrag kann in einem Folgejahr – innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums – bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden. Die Richter widersprachen damit der Finanzverwaltung. Nach der Auffassung des BMF konnte ein Abzugsbetrag für ein begünstigte...

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