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Schenkungsteuer – Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen (FG)
Der 3. Senat des FG Münster hat entschieden, dass bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungsteuer die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen ist.
Hintergrund: Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind die mit dem Erwerb und seiner Erlangung im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten abzuziehen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Dazu gehört nach der Aufhebung des § 25 ErbStG zum 1. 1. 2009 durch das Erbschaftsteuerreformgesetz auch die aus einem Vorbehaltsnießbrauch erwachsende Belastung des Erwerbers. Die Bewertung der Nießbrauchsrechte richtet sich nach den Vorschriften des Ersten Teils des Bewertungsgesetzes (§ 12 Abs. 1 ErbStG). Der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswertes anzusetzen (§ 14 Abs. 1 BewG). Die Ermittlung des ...