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Grunderwerbsteuer | Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands durch Abschluss von Treuhandverträgen
Nach dem ändert der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft sich i. S. von § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum dazu führen, dass den Treugebern [i]Grundlagen „Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen auf/von Gesamthand und Folgen eines Formwechsels“ NWB DAAAE-32926 mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft als neuen Gesellschaftern zuzurechnen sind.
Die steuerbare Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist im Streitfall bei einer grundstückshaltenden Publikums-GmbH & Co. KG dadurch entstanden, dass ein Kommanditist seinen Kommanditanteil erhöhte, da...