KStR R
  8.7 (Zu
  § 8
  KStG)
Zu
  § 8
  KStG
R
  8.7 Rückstellungen für Pensionszusagen an
  Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Einführung(1) 1Die
		Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015
		(KStR 2015)
		behandeln Anwendungs- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine
		einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der
		Finanzverwaltung sicherzustellen. 2Sie geben außerdem
		zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
		Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden
		soll.(2) Die
		Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015
		gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ 2015 an.(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
		stehen, sind nicht mehr anzuwenden.(4) Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer
		Veröffentlichung in Kraft.