Veranlasserhaftung nach § 9 Abs. 3 KStG
wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden - wesentliche,
einer Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsakts im Sinne von
§ 68 FGO entgegenstehende Unterschiede zweier Steuerbescheide
Leitsatz
1. Wer vorsätzlich oder grob
fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst,
dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten
Zwecken verwendet werden (Veranlasserhaftung), haftet gem. § 9 Abs.
3 KStG für die entgangene Steuer; diese ist mit 30 Prozent des zugewendeten
Betrags anzusetzen. Wenn für den in der Bestätigung angegebenen
Zweck ein gesondertes Konto eingerichtet wurde und die Zuwendung
zweckgebunden auf diesem Konto eingegangen ist, genügt es für eine zweckentsprechende
Verwendung nicht, dass ein der bestätigten Zuwendung numerisch entsprechender
oder sogar ein den Gesamtbetrag aller für diesen Zweck gebundenen
Zuwendungen eines Jahres übersteigender Betrag für den in der Bestätigung
angegebenen Zweck verwendet wurde, sofern die realen Spendeneingänge
auf dem für die zweckgebundenen Spenden eingerichteten Projektkonto
belassen wurden und nach wie vor real vorhanden sind.
2. Wird ein angefochtener Verwaltungsakt
nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt,
so wird der neue Verwaltungsakt gem. § 68 Satz 1 FGO Gegenstand
des Verfahrens. Wesentliche, einer Ersetzung i. S. v. § 68 FGO entgegenstehende
Unterschiede zweier Steuerbescheide können gegeben sein, wenn die
Bescheide verschiedene Steuerarten, verschiedene Zeiträume oder
verschiedene Lebenssachverhalte regeln. Ein nicht wesentlicher Unterschied
liegt indes vor, wenn zwei Haftungsbescheide denselben Zuwendungsgegenstand,
dieselbe Zahlung, denselben Zuwendungszeitpunkt und denselben Zahlungsempfänger
betreffen und nur die Person des Zuwendenden abweicht. Dies gilt
auch dann, wenn es sich zum einen um eine natürliche Person und
zum anderen um eine juristische Person handelt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 534 Nr. 7 JAAAF-66342
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2015 - 5 K 135/12
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.