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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2083/15

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

Eine von einem eingetragenen Kaufmann (eK), der ein Bestattungshaus mit mehreren Filialen betreibt, mündlich mit der Reinigung der Betriebsräume beauftragte Person, die nach Stunden bezahlt wird, ist nicht als freie Mitarbeiterin tätig, sondern abhängig beschäftigt.

Fundstelle(n):
NAAAF-66144

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.12.2015 - L 11 R 2083/15

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