EStR R 209. (Zu
  § 34b
  EStG)
Zu
  § 34b
  EStG
R 209. Berechnung der Einkünfte aus
  außerordentlichen
Holznutzungen, nachgeholten Nutzungen
  und Holznutzungen
infolge höherer Gewalt
Einführung(1) Die
		Einkommensteuer-Richtlinien sind
		Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des
		Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur
		Verwaltungsvereinfachung.(2) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
		stehen, sind nicht mehr anzuwenden.(3) Diesen Richtlinien liegt, soweit im einzelnen keine andere
		Fassung angegeben ist, das
		Einkommensteuergesetz
		1997 in der Fassung der
		Bekanntmachung vom 16. 4. 1997
		(BGBl. I S. 821), zuletzt geändert
		durch Artikel 6 des
		Gesetzes vom9. 9. 1998 (BGBl. I
		S. 2860), zugrunde.