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Reform der Unternehmensbesteuerung in Italien
Am hat die Regierung – auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes v. , Nr. 80 – die Gesetzesverordnung über den ersten und wichtigsten Teil der Steuerreform – Besteuerung der Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter – verabschiedet, die zum 1. 1. 2004 in Kraft treten soll. Die wesentlichen Neuerungen der Steuerreform betreffen:
Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 33 % und Abschaffung der Dual Income Tax;
Abschaffung des KSt-Anrechnungsverfahrens und Einführung der Steuerbefreiung für Dividenden;
Einführung der ”participation exemption”;
Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen im Bereich des Privatvermögens;
Einschränkung der Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands (Thin capitalization rules und Prorata-Regelung bei Beteiligungsbesitz);
Einführung der transparenten Besteuerung von Kapitalgesellschaften;
Einführung der Gruppenbesteuerung für inländische Beteiligungen;
Einführung einer ”weltweiten” Gruppenbesteuerung;
Abschaffung der Möglichkeit des steuerlichen ”step up” bei Fusionen;
Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes von 19 % auf Reorganisationsmaßnahmen;
erstmalige ...